Ab 1.1.2023 ist der elektronische Abruf der AU bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend
Arbeitnehmer haben grundsätzlich die Pflicht, ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht weiterhin, doch muss sie bald nicht mehr in Papierform erfolgen.
Ab 1.1.2023 entfällt die AUB in Papierform und Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Krankenkasse elektronisch AU-Daten abzufragen, nachdem sie vom Beschäftigten über die Arbeitsunfähigkeit benachrichtigt wurden.
Lessingstraße 4-6
67346 Speyer
06232 10078-88 | |
Kontakt
Seite durchsuchen...